Büro- und Buchhaltungsservice Wienke

Qualitätsbuchhaltung

Leistungen


Sämtliche Leistungen im Rahmen des § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetzes.

(d.h. es erfolgt keine steuerliche Beratung)

Finanzbuchhaltung

  • Buchen von sämtlichen Geschäftsvorfällen
  • Sortieren und Ordnen der Geschäftsbelege
  • Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung
  • Offene-Posten-Kontrolle
  • Buchen der Bank
  • Buchen der Kasse
  • Anlagenbuchführung
  • Aufarbeitung von Rückständen
  • Reisekostenabrechnung
  • Zahlungsverkehr
  • Jahresabschlussvorbereitung für Ihren Steuerberater

Lohnbuchhaltung

  • Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Erstellung der Lohnsteueranmeldungen
  • Erstellung der laufenden Meldungen an die Krankenkassen
  • Jahresmeldung Krankenkassen
  • Jahresmeldung Berufsgenossenschaft
  • Laufende monatliche Auswertungen

Sonstiges

  • Weitere kaufmännische Dienstleistungen auf Anfrage     
  • Zuarbeiten bzw. Vorarbeiten für Ihren Steuerberater
  • Bei Bedarf stelle ich gerne den Kontakt zu Steuerberatern und weiteren Angehörigen der freien Berufe her.    

 

 


 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

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